Beratungszuschüsse

Der Staat hilft mit Subventionen in Form von Beratungszuschüssen mit, Existenzgründern und bereits sich im Markt befindliche Firmen zu unterstützen. Die Absicht, welche damit verbunden ist, kann wie folgt beschrieben werden:

Damit soll ein solches Vorhaben "weitgehend abgesichert" werden. Die Chance, erfolgreich zu werden und zu bleiben, verbessert sich dadurch deutlich. Jedes betriebliche Scheitern kann eine Existenz oder auch ganze Familien ruinieren. Eine 2. Chance ist oftmals nicht möglich. Im Extremfalle wird dann der Betroffene "dem Staat zur Last" fallen, was damit oftmals verhindert werden kann.

Welche Zuschüsse sind möglich:

  • 90 % im gesamten Bundesgebiet bei der besonderen Förderung von Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000 €.
  • 75 % in den neuen Bundesländern sowie in den "Phasing out" Regionen Brandenburg-Südwest, Lüneburg, Leipzig und Halle.
  • 50 % in den alten Bundesländern und Berlin außer Lüneburg.

Das Beraterhonorar darf insgesamt nicht mehr als 6.000 € betragen.

Die Unterstützung erfolgt bis 5 Jahre nach der Gründung in allen finanziellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Fragen.

Weitere, bezuschusste Beratungsleistungen sind auf Anfrage möglich.

 

 


Wichtiger Hinweis:
Es erfolgt im Rahmen der Beratungstätigkeit keinerlei Rechts- oder Steuerberatung!